Eltern von Kindergartenkindern dürfen sich freuen: Wie auch das dritte Kindergartenjahr werden künftig alle drei Kindergartenjahre (ab dem 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt) beitragsfrei sein. Diese Regelung gilt ab dem 1. August 2018 für die normalen Öffnungszeiten – für jeweils sechs Stunden am Tag (bisher war nur das dritte Kindergartenjahr beitragsfrei, und zwar fünf Stunden am Tag). Die Befreiung setzt voraus, dass sich - wie derzeit - alle Kommunen daran beteiligen.

Finanziert werden die zukünftig drei beitragsfreien Kindergartenjahre zur Hälfte aus dem Landeshaushalt und zur anderen Hälfte aus dem Kommunalen Finanzausgleich.

Städte und Gemeinden verwenden diese Mittel für die Beitragsfreistellung der Kinder, die in ihrem Gemeindegebiet betreut werden. Das Land stellt den Kommunen eine Pauschale pro Kind von rund 136 Euro im Monat zur Verfügung. Das ist der Mittelwert aus allen Kindergartenbeiträgen in Hessen.

Im Vergleich zu anderen Bundesländern:
Nach Rheinland-Pfalz, Hamburg und Berlin ist Hessen das vierte Bundesland, das eine Beitragsfreiheit für sämtliche Kindergartenjahre vorsieht. Während die Betreuungszeit in Rheinland-Pfalz und Berlin nicht stundenmäßig begrenzt ist, stellt Hamburg eine tägliche Grundbetreuungszeit von 5 Stunden beitragsfrei.
Bei den übrigen Bundesländern gibt es eine Zweiteilung: Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und das Saarland sehen eine (anteilige) Entlastung der Eltern nur im 3. Kindergartenjahr vor, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen bieten derzeit keine Entlastung der Eltern für den Kindergartenbesuch.

Wir informieren Sie, nach der Haushaltsberatung der Gemeinde Walluf 2018/2019, was dies im Konkreten für Walluf bedeutet.

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